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Einkommensteuer | Zum Ende der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und Forstwirt
Nach dem ist mit dem Wegfall der Voraussetzung des § 13a Abs. 1 EStG der Gewinn für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch ohne Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG nicht mehr nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn der Steuerpflichtige für das Jahr, in dem die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen letztmalig vorgelegen haben, keine Steuererklärung eingereicht hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen ist.
Es handelt sich um einen Streitfall, der den Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen alter Fassung zur neugefassten Durchschnittssatzgewinnermittlung ab dem Wirtschaftsjahr 1999/2000 mit engeren Voraussetzungen hinsichtlich der Flächengrenzen betraf. Insofern könnten die im Urteil entwickelten Grundsätze auch für künftige Überga...