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Track 16-18 | Lohnsteuer-Nachschau: Update zur Prüfung vor Ort ohne Vorankündigung
Mit dem Instrument der Lohnsteuer-Nachschau kann die Finanzbehörde nach § 42g EStG die Beachtung der lohnsteuerlichen Pflichten kontrollieren, ohne dies vorher ankündigen zu müssen. Das BMF hat jetzt umfassend die Anwendung der neuen Prüfmöglichkeit geregelt. Bemerkenswert sind insbesondere die Aussagen der Verwaltung zum Zweck der Vorschrift, zum Betreten von Wohnräumen, zum Recht auf Datenzugriff und zum Übergang zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung.
Track 16 | Zweck der Lohnsteuer-Nachschau
Damit sind wir auch schon bei unserem Hauptthema angelangt. Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, was die Lohnsteuer-Nachschau angeht. Dafür haben wir das jüngste Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausgewertet.
Mit der Lohnsteuer-Nachschau hat der Gesetzgeber der Steuerverwaltung eine weitere Prüfungsmöglichkeit an die Hand gegeben. Anders als bei einer regulären Lohnsteuer-Außenprüfung kann die Finanzbehörde die Beachtung der lohnsteuerlichen Pflichten kontrollieren, ohne dies vorher ankündigen zu müssen. Die Lohnsteuer-Nachschau ist in § 42g EStG geregelt. Die Vorschrift ist zum 30. Juni 2013 in Kraft getreten.
Besonder...