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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 07 | Außensteuerrecht: Neue Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Der Bundesrat hat der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zugestimmt. Das Ergebnis des OECD-Betriebsstättenberichts 2010 wird in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle von Betriebsstätten soll nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden wie entsprechende Geschäftsvorfälle nahestehender Personen.

Bevor wir zu den aktuellen Urteilen kommen, die wir in diesem Monat für Sie ausgewählt haben, möchten wir Sie noch über eine neue Verordnung informieren. Das ist zwar keine Verwaltungsanweisung, aber wir handeln sie jetzt hier ab.

Gestatten Sie mir einen kurzen Schwenker. Einen großen Medienwirbel gab es vor einiger Zeit, als der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz zum Umgang mit Rindfleisch aufgehoben hatte: das Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz. Das 63-Buchstaben-Ungetüm galt bis dahin als längstes deutsches Wort. Warum ich mich gerade jetzt daran erinnere: Auf dem Themenplan steht die Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG – oder eben „in aller Kürze”: die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung. Mit 42 Buchstaben lange nicht rekordverdächtig, aber irgendwie dennoch schön.

Worum geh...

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