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Track 11 | Schenkung: Unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung
Der BFH hat aktuell entschieden, dass die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen ist. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Der Formmangel wird durch den Vollzug der Schenkung geheilt. Die Richter des IV. BFH-Senats bestätigten damit ein entsprechendes BGH-Urteil zur atypischen Unterbeteiligung aus dem Jahr 2011 und entwickelten es fort für atypisch stille Gesellschaften.
Der Vollzug einer Schenkung unter nahen Angehörigen ist jetzt unser nächstes Thema, und zwar bei der Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden: Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist zivilrechtlich bereits wirksam vollzogen mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Die Richter des IV. BFH-Senats haben damit ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 bestätigt und fortentwickelt.
Ein Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft ist zwar grundsätzlich nicht formbedürftig. Eine Beurkundung kann sich jedoch aus der Koppelung mit ei...