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OLG Celle Beschluss v. - 9 W 124/14

Gesetze: GmbHG § 5; AktG § 26 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Sieht eine GmbH-Satzung vor, dass die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,-€ Gründungskosten bis zu 15.000,-€ trägt, so sind diese Kosten unangemessen; diese Satzungsgestaltung ist unzulässig und steht der Eintragung im Handelsregister entgegen.

Das ist auch dann nicht anders, wenn diese GmbH im Wege der Umwandlung entsteht und als Sacheinlage eine Kommanditgesellschaft eingebracht wird.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 134 Nr. 3
GmbH-StB 2015 S. 164 Nr. 6
GmbHR 2015 S. 139 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 49/2014 S. 3678
ZIP 2014 S. 2387 Nr. 49
HAAAE-81432

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OLG Celle, Beschluss v. 22.10.2014 - 9 W 124/14

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