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OFD Berlin 23.09.2002 St 174 - S 2491- 1/02

Einkommensteuer; | Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie bei privater Altersvorsorge (§§ 10a, 82 Abs. 4 EStG)

Beiträge zu einem Altersvorsorgeprodukt können nach § 82 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigt werden, wenn - neben dem Vorliegen der anderen Voraussetzungen - für die gleichen Beiträge bereits eine AN-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder eine Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz gewährt wird. Des Weiteren können Aufwendungen, die im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden oder Beiträge, die der Rückzahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags dienen, nicht erneut als Altersvorsorgebeiträge nach § 10a EStG/XI. Abschnitt EStG gefördert werden. Wird jedoch eine AN-Sparzulage nach § 13 des 5. VermBG nicht gewährt, können sowohl die vom ArbG für den AN geleisteten Beiträge (vermögenswirksame Leistungen i. S. des § 2 des 5. VermBG) als auch die vom AN vermögenswirksam angelegten Teile des Arbeitslohns (vermögenswirksame Leistungen i. S. des § 11 Abs. 2 des 5. VermBG) im Rahmen des § 10a EStG/XI. Abschnit...

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