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Arndt Raupach, Dirk Pohl, Xaver Ditz, Michaela Engel, Annette Keller, Martin Klein, Stephan Salzmann

Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014

2014

Print-ISBN: 978-3-482-63295-2

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Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014

Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes

Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)

Abschnitt 1: Allgemeiner Teil
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte

(1) 1 Für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte eines Unternehmens nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes ist eine Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte (§ 12 der Abgabenordnung) als Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens durchzuführen. 2 Aufbauend auf der Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 1 ist eine Vergleichbarkeitsanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte durchzuführen, um für die Geschäftsbeziehungen der Betriebsstätte im Sinne des § 1 Absatz 4 des Außensteuergesetzes Verrechnungspreise zu bestimmen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes) entsprechen.

(2) Auf Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte

  1. sind die Personalfunktionen (§ 1 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), die der Betriebsstätte oder dem übrigen Unternehmen zuzuordnen sind, festzustellen, insbesondere die maßgeblichen Personalfunktionen,

  2. sind der Betriebsstätte, ausgehend von den maßgeblichen Personalfunktionen, Vermögen...