Suchen
Arndt Raupach, Dirk Pohl, Xaver Ditz, Michaela Engel, Annette Keller, Martin Klein, Stephan Salzmann

Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014

2014

Print-ISBN: 978-3-482-63295-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014

II. „Steuerschlupfloch“ Veräußerung von Dividendenansprüchen? (Klein)

Fall 26

Die in Hongkong beheimatete (Sitz und Geschäftsleitung) A-Ltd. investiert weltweit in Unternehmensbeteiligungen. Zu ihrem Vermögen gehören auch zwei Prozent der Aktien der deutschen börsennotierten D-AG. Im Frühjahr 2013 ist im Vorfeld der Hauptversammlung der D-AG absehbar, dass dort die Ausschüttung einer Dividende beschlossen werden wird. Da die A-Ltd. darauf nicht warten will, veräußert sie drei Wochen vor der Hauptversammlung ihre künftigen Dividendenansprüche für EUR 19 Mio. an die B-Bank in London. Die Hauptversammlung der D-AG beschließt die erwartete Dividende, und die auf die Aktien der A-Ltd. entfallenden EUR 20 Mio. sollen an die B-Bank gezahlt werden.

Erzielt die A-Ltd. oder die B-Bank mit den Dividenden in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte? Fällt Kapitalertragsteuer an?

Lösungshinweise zu Fall 26

1. (Keine) Steuerpflicht der A-Ltd. bei Veräußerung der künftigen Dividendenansprüche

a) Keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Die A-Ltd. hat weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland und ist daher in Deutschland nicht unbeschränkt...