Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014
2014
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II. „Steuerschlupfloch“ Veräußerung von Dividendenansprüchen? (Klein)
Fall 26
Die in Hongkong beheimatete (Sitz und Geschäftsleitung) A-Ltd. investiert weltweit in Unternehmensbeteiligungen. Zu ihrem Vermögen gehören auch zwei Prozent der Aktien der deutschen börsennotierten D-AG. Im Frühjahr 2013 ist im Vorfeld der Hauptversammlung der D-AG absehbar, dass dort die Ausschüttung einer Dividende beschlossen werden wird. Da die A-Ltd. darauf nicht warten will, veräußert sie drei Wochen vor der Hauptversammlung ihre künftigen Dividendenansprüche für EUR 19 Mio. an die B-Bank in London. Die Hauptversammlung der D-AG beschließt die erwartete Dividende, und die auf die Aktien der A-Ltd. entfallenden EUR 20 Mio. sollen an die B-Bank gezahlt werden.
Erzielt die A-Ltd. oder die B-Bank mit den Dividenden in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte? Fällt Kapitalertragsteuer an?
1. (Keine) Steuerpflicht der A-Ltd. bei Veräußerung der künftigen Dividendenansprüche
a) Keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Die A-Ltd. hat weder Sitz noch Geschäftsleitung in Deutschland und ist daher in Deutschland nicht unbeschränkt...