Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014
2014
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E. Banken und Finanzen
I. Cum/Ex Geschäfte, Wertpapierleihen und andere Praxisfragen der Kapitalertragsteuer (Pohl)
Fall 25
Geschäftszweck der X GmbH des deutschen Investors I ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere der Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung. Sie erwarb in 2007 am Tag vor der Hauptversammlung Aktien einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft (= „cum Dividende“) für € 100 Mio. Sie schaltete dabei ihre inländische Depotbank D ein.
Aufgrund der beschlossenen Dividendenausschüttung erfolgte eine Nettogutschrift bei der X-GmbH von € 7,5 Mio. Die D bescheinigte Kapitalertragsteuer in Höhe von € 2,5 Mio. Die X GmbH veräußert die Aktien ex Dividende für € 90 Mio. Das Finanzamt gewährte die Anrechnung der Kapitalertragsteuer, so dass sich folgende Geldflüsse ergaben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kaufpreis
(Anschaffung) | ./. € 100,0
Mio. |
Zufluss aufgrund Dividendenausschüttung
| + € 7,5 Mio. |
Zufluss aufgrund Veräußerung | + € 90 Mio. |
Kapitalertragsteueranrechnung | + € 2,5 Mio. |
(zu
besteuernde Bezüge in Folge Dividendenausschüttung und Veräußerungsverlust
heben sich in diesem idealtypischen Fall auf, Annahme § 8b Abs. 7
KStG fi... |