Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014
2014
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II. Gesetzliche Neuregelung zur Abwehr von RETT-Blocker-Gestaltungen (Engel)
Fall 24
Herr A, ein Vertreter eines internationalen Immobilien Private Equity Fonds, informiert Steuerberater Hurtig darüber, dass man beabsichtige, ein in Deutschland belegenes signifikantes Wohnimmobilienportfolio zu erwerben. Die Immobilien werden nach Angaben von Herrn A in deutschen GmbHs und niederländischen B.V.s gehalten. Wie bei den vorangegangen Transaktionen möchte man die Anteile an den deutschen und niederländischen Grundstücksgesellschaften über eine in Luxemburg steuerlich ansässige S.à r.l. erwerben, da man in Luxemburg über signifikante Substanz verfüge. Man habe einen mittelfristigen Investitionshorizont von 3 bis 7 Jahren.
A geht davon aus, dass er ebenso wie in den Vorjahren die Anteile an den Grundstücksgesellschaften durch Einsatz von sog. RETT-Blocker-Strukturen grunderwerbsteuerfrei erwerben kann und dass ein Gewinn im Rahmen eines späteren Share Deals keine Besteuerung in Deutschland auslöst.
Er zeigt Hurtig ein Structure Chart, das die intendierte Akquisitionsstruktur beschreibt:
S. 189
Hurtig weist darauf hin, dass es durch die Einführung des...