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Arndt Raupach, Dirk Pohl, Xaver Ditz, Michaela Engel, Annette Keller, Martin Klein, Stephan Salzmann

Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014

2014

Print-ISBN: 978-3-482-63295-2

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Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014

VII. Hybride Finanzierung – Korrespondenzprinzip (Klein)

Fall 21

Die deutsche D-GmbH ist Aktionär der brasilianischen Aktiengesellschaft B-S.A. Für das Jahr 2013 erzielte die B-S.A. einen Bilanzgewinn. Im Frühjahr 2014 beschließt die Hauptversammlung der B-S.A., statt der satzungsgemäß vorgesehenen Dividende für das Geschäftsjahr 2013 Zinsen auf das Eigenkapital an die Aktionäre auszuzahlen. Die B-SA kann die Eigenkapitalverzinsung außerbilanziell steuer­mindernd vom Einkommen abziehen.

Der Geschäftsführer der D-GmbH hat von der Entscheidung des in der Sache I R 6, 8/11 gehört und möchte die Zinsen auf das Eigenkapital in Deutschland steuerfrei vereinnahmen. Geht sein Wunsch in Erfüllung?

Lösungshinweise zu Fall 21

1. Keine Steuerbefreiung aufgrund eines DBA-Schachtelprivilegs

Nach der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien besteht zurzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen Deutschland und Brasilien, aus dem sich ein Anspruch auf Freistellung der Eigenkapitalverzinsung der B-S.A. für die D-GmbH ergeben könnte. Dadurch unterscheidet sich ...