Praxis des Internationalen Steuerrechts 2014
2014
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VII. Hybride Finanzierung – Korrespondenzprinzip (Klein)
Fall 21
Die deutsche D-GmbH ist Aktionär der brasilianischen Aktiengesellschaft B-S.A. Für das Jahr 2013 erzielte die B-S.A. einen Bilanzgewinn. Im Frühjahr 2014 beschließt die Hauptversammlung der B-S.A., statt der satzungsgemäß vorgesehenen Dividende für das Geschäftsjahr 2013 Zinsen auf das Eigenkapital an die Aktionäre auszuzahlen. Die B-SA kann die Eigenkapitalverzinsung außerbilanziell steuermindernd vom Einkommen abziehen.
Der Geschäftsführer der D-GmbH hat von der Entscheidung des in der Sache I R 6, 8/11 gehört und möchte die Zinsen auf das Eigenkapital in Deutschland steuerfrei vereinnahmen. Geht sein Wunsch in Erfüllung?
1. Keine Steuerbefreiung aufgrund eines DBA-Schachtelprivilegs
Nach der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien besteht zurzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) zwischen Deutschland und Brasilien, aus dem sich ein Anspruch auf Freistellung der Eigenkapitalverzinsung der B-S.A. für die D-GmbH ergeben könnte. Dadurch unterscheidet sich ...