Berücksichtigung von Verlusten aus einer
atypisch stillen Beteiligung an einer österreichischen GmbH; negativer
Progressionsvorbehalt
Leitsatz
1. Zur
Klagebefugnis von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Inland, die
durch Vertrag mit einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich
eine atypisch stille Gesellschaft errichtet haben.
2. Zur
Durchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung ausländischer gewerblicher
Einkünfte bei einer "GmbH & Still".
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 19 DStRE 2015 S. 925 Nr. 15 Ubg 2015 S. 491 Nr. 8 Ubg 2015 S. 544 Nr. 9 AAAAE-81281
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.11.2013 - 1 K 1884/10
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