Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
- Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus "Scheinrechnungen"
Leitsatz
1. Die Rechnungsberichtigung
wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern
sie noch vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung vorgenommen wird.
2. Für die Versagung des Vorsteuerabzugs
trägt die Finanzbehörde die objektive Feststellungslast zunächst
dann, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich eine Leistung von einem
Unternehmer bezogen hat und insoweit formell ordnungsgemäße Rechnungen
vorliegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 4/2015 S. 155 EFG 2015 S. 254 Nr. 3 KÖSDI 2015 S. 19198 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2015 S. 157 UStB 2015 S. 37 Nr. 2 FAAAE-81275
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 20.10.2014 - 2 V 214/14
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