Steuer auf Gewinn aus Auflösung einer
Ansparabschreibung als Masseverbindlichkeit?
Leitsatz
Hat
der Insolvenzverwalter eine Ansparabschreibung gebildet und den
Gewerbebetrieb des Insolvenzschuldners zu einem späteren Zeitpunkt
freigegeben, so führt die durch den Insolvenzschuldner nach der
Freigabe vorgenommene Auflösung der Ansparabschreibung dazu, dass
die daraus resultierende Steuer eine insolvenzfreie Forderung ist
und nicht eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 112 Nr. 3 DStR 2015 S. 6 Nr. 50 DStRE 2016 S. 86 Nr. 2 EFG 2015 S. 230 Nr. 3 Ubg 2016 S. 96 Nr. 2 VAAAE-81274
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.11.2014 - 6 K 2046/11
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