Voraussetzungen eines gewerblichen Wertpapierhandels, Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 23 Abs. 3
Satz 8 EStG
Leitsatz
1) Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet die Grenze zur gewerblichen Betätigung nur in besonderen Fällen, wenn
sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhält.
2) Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG unterliegen der Verlustausgleichsbeschränkung
des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG, gegen die keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.