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FG Baden-Württemberg 11.8.2014 6 K 3812/13, BBK 24/2014 S. 1137

Steuerrecht | Schadensersatz durch Steuerberater ESt-pflichtig

Die Zahlung eines Schadensersatzes durch den Steuerberater wegen einer Falschberatung bei der Gewerbesteuer ist eine gewerbesteuerpflichtige Betriebseinnahme. Der Steuerpflicht steht nicht entgegen, dass eine Gewerbesteuererstattung durch den Fiskus nicht steuerpflichtig wäre.

[i]Falschberatung im EZ 2008Im Streitfall zahlte ein Steuerberater im Jahr 2011 an eine GmbH ca. 52.000 € Schadensersatz, weil er bei der Beratung im Jahr 2008 einen Fehler gemacht hatte, der zu einer entsprechend höheren Gewerbesteuer führte. Die GmbH behandelte die Schadensersatzzahlung im Jahr 2011 als steuerfrei. Das FG sah dies anders.

[i]Gewerbesteuer ab EZ 2008 nicht abziehbar Zwar ist die Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG). Umgekehrt ist auch die Gewerbesteuererstattung durch die Gemeinde bzw. in Stadtstaat...

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