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BFH 5.6.2014 IV R 43/11, BBK 24/2014 S. 1136

Steuerrecht | Zurechnung des Gewerbesteuermessbetrags bei Gewinnbegrenzung

Eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Gewinnbegrenzung eines Gesellschafters beeinflusst den Gewinnverteilungsschlüssel. Dem Gesellschafter mit der Gewinnbegrenzung ist daher nur ein geringerer Anteil am Gewerbesteuermessbetrag nach § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG zuzurechnen.

[i]Gewinnbegrenzung des Mehrheitsgesellschafters Im Streitfall war der Kommanditist K laut Gesellschaftsvertrag zwar mit 89 % am Gewinn beteiligt. Sein Gewinnanteil wurde aber auf 100.000 DM begrenzt. Den Restbetrag sollte die Komplementärin erhalten. Der BFH sah dies als Gewinnverteilungsabrede an, die zu einer Reduzierung des dem K zuzurechnenden Gewerbesteuermessbetrags führte. Es handelte sich also nicht um eine Vorabvergütung zugunsten der Komplementärin, die nach § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG für K unschädlich gewesen wäre.

Hinweis:

Die [i]Abgrenzung zwischen Gewinnanteil, Sondervergütung und Gewinnvorab Abgrenzung zwischen Anteil am Gesamthandsgewinn, Sonderver...

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