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FG Niedersachsen 23.10.2014 5 K 140/14, BBK 24/2014 S. 1134

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhaftem Rechnungszusatz auf den früheren Unternehmensinhaber

Der Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn in der Rechnung die Firma des Leistungsempfängers mit einem Zusatz auf den früheren Unternehmensinhaber versehen wird. Es entsteht dann nämlich der Eindruck, dass der frühere Unternehmensinhaber Leistungsempfänger ist.

Beispiel

[i]Firmenbezeichnung in RechnungIlona Schmidt betreibt die Löwen-Apotheke. Sie hat die Apotheke von Hans Müller erworben, der die Apotheke ebenfalls unter der Firma „Löwen-Apotheke“ betrieb. Frau Schmidt will die Vorsteuer aus Rechnungen geltend machen, die an die „Löwen-Apotheke, Inhaber Hans Müller“ gerichtet sind.

Zwar [i]Früherer Unternehmer wird bezeichnet genügt es, wenn der Leistungsempfänger unter seiner Firma („Löwen-Apotheke“) bezeichnet wird . Durch den Zusatz auf den früheren Unternehmer („Inhaber Hans Müller“) kommt es aber zu einer falschen Bezeichnu...

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