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Neue Schwellenwerte für den Jahresabschluss nach dem BilRUG-RefE
Mögliche Rückwirkung für den Abschluss 2014
[i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 17/2014 S. 822 NWB RAAAE-72001 und BBK 19/2014 S. 919 NWB BAAAE-73694In regelmäßigen Abständen von fünf oder sechs Jahren werden EU-rechtlich die Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften überprüft und angepasst. Der nationale Gesetzgeber vollzieht die dann erforderlichen Anpassungen über eine Änderung des einschlägigen § 267 HGB. Zuletzt war das mit dem BilMoG 2009 der Fall. Mit der Bilanzrichtlinie 2013 steht erneut eine Anpassung der Schwellenwerte ins Haus. Das BMJV hat reagiert und im Juli 2014 den Referentenentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG-RefE) vorgelegt. Dieser Beitrag thematisiert die Änderungen bei den Schwellenwerten und beleuchtet zudem die Änderungen bei den Definitionen der Größenmerkmale.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die neuen Schwellenwerte für die Einstufung von Kapitalgesellschaften
1. Vorgaben der Bilanzrichtlinie
[i]Bilanzrichtlinie 2013/34/EU NWB OAAAE-42116Art. 3 Abs. 2 bis 4 der Bilanzrichtlinie enthält die Größenkriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften. Dabei gelten folgende Schwellenwerte:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
klein | mittel | groß | |
Zwei der
drei Kriterien an zwei aufeinander folgenden Jahren erfüllt | |||
Bilanzsumme in
T€ | ≤ 4.000 | ≤ 20.000 | >
20.000 |
Umsatzerlöse
... |