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Korrektur einer unterlassenen Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen
[i]Kanzler, Bilanzkorrekturen, NWB 29/2012 S. 2374 NWB OAAAE-12992In der Handels- und Steuerbilanz ist das notwendige Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen aufzunehmen. Ist der Ansatz dieses Betriebsvermögens unterblieben, sind die betroffenen Bilanzen ggf. zu berichtigen. Der vorliegende Beitrag stellt dar, welche Folgen aus einer unterlassenen Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen resultieren, wie eine bilanzielle Berichtigung zu erfolgen hat und welche Unterschiede sich bei der Korrektur zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bilanzierungspflicht von notwendigem Betriebsvermögen
1. Identifikation und Abgrenzung von notwendigem Betriebsvermögen
[i]Persönliche und sachliche ZurechnungBilanzierungspflichtige Kaufleute haben gemäß § 242 Abs. 1 HGB in der Handelsbilanz „ihr“ Vermögen und „ihre“ Schulden auszuweisen (persönliche Zurechnung). Durch das sog. Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB sind zudem sämtliche Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden in die Bilanz aufzunehmen, soweit eine sachliche Zurechnung zum Betrieb des Kaufmanns erfolgen kann (sachliche Zurechnung). Generell gelten diese Grundsätze durch das Maßgeblichkeitsprinz...