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EU | Start der kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA)
Ab [i]EU-Kommission, Hinweise zum Mini-One-Stop-Shop unter http://go.nwb.de/zwi5b richtet sich der Ort einer Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistung oder elektronisch erbrachten Dienstleistung an Privatpersonen nach deren Wohnsitz. Damit sich Steuerpflichtige nicht in allen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie Privatkunden haben, zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, können sie ab diesem Zeitpunkt die auf Dienstleistungen geschuldete Mehrwertsteuer über die sog. kleine einzige [i]Näheres zum Verfahren s. bei Grambeck, USt direkt digital vom 20. 11. 2014 unter NWB FAAAE-79753 und in NWB 43/2014 S. 3230 NWB QAAAE-75283Anlaufstelle (oder Mini-One-Stop-Shop) in dem Mitgliedstaat, in dem sie steuerlich identifiziert sind, abrechnen. Die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen erfolgt nicht mehr in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort. Für viele Unternehmer wird dieser singuläre Zugang eine...