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Änderungen des Umsatzsteuerrechts in Spanien
Anpassung an europäische Vorgaben
Bereits Ende Juni 2014 hatte Spanien die von den Bürgern lang ersehnte Steuerreform vorangetrieben und Gesetzesentwürfe zur Änderung des Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrechts veröffentlicht. Die Regelungen sehen im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer eine ganze Reihe von Steuersenkungen vor. Dieses Gesetzespaket wurde nunmehr Ende November verabschiedet und tritt am 1. 1. 2015 in Kraft.
A. Einführung
Eines dieser Gesetze ist das Gesetz Nr. 28/2014 vom 27. 11., veröffentlicht im staatlichen Anzeiger BOE NR. 288 am , das u. a. die Änderungen des Gesetzes Nr. 37/1992 vom 28. 12., veröffentlicht im staatlichen Anzeiger Nr. 312 vom , zum Umsatzsteuerrecht vorsieht.
Ziel der eingeführten Änderungen zum Umsatzsteuerrechts war in erster Linie, das spanische Umsatzsteuergesetz (im Folgenden: spanisches UStG) in einigen Bereichen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MWStSystRL, RL 2006/112/EG) in ihrer Fassung der Richtlinie 2013/61/EG vom 17. 12. hinsichtlich der französischen Region in äußerster Randlage, insbesondere Mayotte und in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG vom 12. 2. hinsichtlich der Änderung des Orts der Dienstleistung auf Telekommun...