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Einheitsbewertung des Grundvermögens – Grundsteuer zunehmend unter Verfassungsdruck
Der II. Senat des BFH hatte bereits im Jahre 2005 über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer zu befinden. In seiner damaligen Entscheidung vom - II R 36/03 (BStBl 2005 II S. 428) ließ der BFH verlauten, dass die infolge des langen Hauptfeststellungszeitraums 1964 entstandenen Unstimmigkeiten für sich betrachtet „noch nicht“ ein derartiges Ausmaß erreicht hätten, das außerhalb des Rahmens der mit dem System der Einheitsbewertung strukturell einhergehenden Ungenauigkeiten läge. Aus dieser Warte folgerichtig, kam der BFH zu dem Ergebnis, dass mögliche Ungleichmäßigkeiten bei der Einheitswertfeststellung „noch nicht“ zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) führten. Im Übrigen, so der BFH weiter, seien Wertverzerrungen bei der Grundsteuer mit Blick auf die geringere steuerliche Belastungswirkung verfassungsrechtlich in einem höheren Ausmaß hinzunehmen als bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Vermögensteuer. Die Entscheidung ließ dennoch erkennen, dass der BFH – nicht unerwartet – das sukzessive Hineinwachsen der (grundsteuerlichen) Einheitsbewertung in die Verfassungswidrigkeit skizzierte.
In seinen...BStBl 2010 II S. 897BStBl 2011 II S. 48