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Diskriminierung beschränkt Steuerpflichtiger durch die spanische Erbschaftsteuer
[i]EuGH, Urteil vom 3. 9. 2014 - Rs. C-127/12, Kommission gegen SpanienDie hohe spanische Erbschaftsteuer und die Diskriminierung von beschränkt Steuerpflichtigen (no residentes) bei der Erbschaftsteuer hält nicht wenige Deutsche davon ab, sich dauerhaft in Spanien niederzulassen und dort Vermögen zu erwerben. Mit Spannung hatten daher viele auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewartet. Nun hat der EuGH festgestellt, dass das Königreich Spanien dadurch gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) verstoßen hat, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Erbschaften Unterschiede zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern/Erben eingeführt hat (, Kommission gegen Spanien). Dieser Beitrag erläutert kurz das Urteil und zeigt die Hintergründe auf. Anschließend werden die Folgen der Entscheidung für die Rechtspraxis aufgezeigt.
I. Hintergrund und derzeitige Rechtslage
[i]Frank, Internationales Erbrecht ? Spanien, 2. Aufl. 2014, C. H. Beck, MünchenDas staatliche spanische Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht ist im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (Gesetz 29/1987 vom - Ley del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones – im Folgenden spanErbStG) und der hierzu ergang...