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Gewerbesteuer | Gewinn aus dem Betrieb einer Blindenführhundeschule unterliegt der Gewerbesteuer
Nach dem NWB VAAAE-79859unterliegt der Gewinn aus dem Betrieb einer Blindenführhundeschule der Gewerbesteuer.
Die Klägerin bildet Welpen zu Blindenführhunden aus. Zu dieser mehrmonatigen Ausbildung gehören S. 915das Training im Führgeschirr sowie Gehorsams- und Hindernistraining. Am Ende der Ausbildung steht die Übergabephase an den sehbehinderten Menschen, die mit einer sog. Gespannprüfung durch einen von den Krankenkassen bestellten Prüfer abschließt. Danach verkauft die Klägerin die Hunde als medizinische Hilfsmittel an die Krankenkassen, wobei der wesentliche Teil des Kaufpreises auf den im Wege einer Mischkalkulation berechneten Ausbildungsaufwand entfällt. Das FA behandelte die Erlöse der Klägerin als...