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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Der 5. Senat des Niedersächsischen FG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob – und ggf. unter welchen Bedingungen – einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden (, abrufbar unter http://go.nwb.de/k1tq8).
Hintergrund: Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann der Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigungen erst zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, in dem die Berichtigung erfolgte und diese dem Rechnungsempfänger übermittelt wurde (Abschn. 15.2 Abs. 5 UStAE). An dieser Beurteilung hält die Finanzverwaltung auch nach Ergehen der EuGH-Urteile in den Rechtssachen Pannon Gép (Rs. C-368/09 NWB HAAAD-47830) und Petroma Transports (Rs. C-271/12 NWB UAAAE-36010, Kurzinfo Stu...