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„Erstgutachterbesprechungen“ im Rahmen der Steuerberaterprüfung
Erstgutachterbesprechungen, bei denen sich die mit der Bewertung der Aufsichtsarbeiten der Steuerberaterprüfung betrauten Prüfer, nachdem sie die Arbeiten zur Bewertung erhalten haben, üblicherweise in von ihnen selbst organisierten Treffen auf freiwilliger Basis über allgemeine Fragen und Probleme der in den Aufsichtsarbeiten gestellten Aufgaben (z. B. über Fragen zu den Lösungshinweisen, zur Folgefehlerproblematik u. ä.) austauschen, sind ungeachtet dessen zulässig, dass sie in der DVStB nicht vorgesehen sind (§ 24 Abs. 2 Satz 1 DVStB).
Es steht den Prüfern frei, unabhängig von der Bewertung einer bestimmten Klausur allgemeine Fragen und Probleme, die sich bei der Bewertung der Aufsichtsarbeiten stellen, mit anderen Prüfern zu besprechen, um z. B. zu erfahren, ob diesen Ähnliche...