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Rückstellung für Vertragspflege, Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttung
(1) Für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen kann gem. NWB VAAAE-69977 eine Rückstellung gebildet werden, wenn eine rechtliche Pflicht zur Nachbetreuung besteht und der Stpfl. kein laufendes Bestandspflegeentgelt erhält. (2) Für die Rückstellungsbildung ist es in diesem Fall unerheblich, dass die Betreuungspflicht mit institutionellen Vertragspartnern besteht, die Betreuungsleistung aber gegenüber Endkunden erbracht wird und die bei Vertragsschluss anfallende Provision von einem Dritten gezahlt wird. Auch der Eintritt in den Erfüllungsrückstand als Rechtsnachfolger, die Ungewissheit, ob tatsächlich Nachbetreuungsleistungen erwartet werden und ob diese eine wesentliche wirtschaftliche Belastung darstellen, steht der Rückstellungsbildung n...