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NWB direkt Nr. 50 vom Seite 1338

Berufsausbildungskosten – Mit Null und Nichts zufrieden?

Heinrich Braun

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-80582Der BFH hat mit sechs Beschlüssen vom die Regelungen des § 12 Nr. 5, § 9 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 EStG als verfassungswidrig eingestuft. Der VI. Senat legt dies dem BVerfG vor. Die Grundentscheidung des Gesetzgebers, die Kosten eines ersten Studiums oder einer Ausbildung vom Abzug auszuschließen, gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Ausführlicher Beitrag s. .

Welche Kosten sind für Studium und Ausbildung absetzbar?

[i]Z. B. Studienkosten, Zinsen für Ausbildungsdarlehen, ArbeitsmittelAls unbeschränkt abzugsfähig sind insbesondere Studienkosten, Kosten für private Hoch- oder Flugschulen, Auslandssemester, Zinsen für Ausbildungsdarlehen, Arbeitsmittel wie Fachbücher, Büromaterial und Computer anzusehen.

Auswärtig untergebrachte junge Steuerpflichtige haben Umzugskosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Mietaufwendungen, bei denen die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung bislang nicht gelten.

Seit 2014 wird auch eine Bildungseinrichtung, wie eine Hochschule, als Tätigkeitsstätte den Dienstverhältnissen gleichgestellt, so dass der mögliche Abzug eingeschränkt wird.

Offene Jahre bis zu sieben Jahre rückwirkend erklären

[i]Grds. isolierten Verlustbescheid beantragenSoweit die Bescheide der letzten Jahre noch nicht bestandskräftig sind, als...

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