VO EG Nr. 4/2009 Artikel 43
Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen
ABSCHNITT 3: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 43 Kein Vorrang der Eintreibung von Kosten
Die Eintreibung von Kosten, die bei der Anwendung dieser Verordnung entstehen, hat keinen Vorrang vor der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAE-80637