Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Motor-Reparatur gehört nicht zu behinderungsbedingten Fahrtkosten
Das entschieden, dass die Kosten für die Reparatur eines Pkw-Motors nicht als außergewöhnliche behinderungsbedingte Fahrtkosten abzugsfähig sind, da die Kosten der Reparatur von Gegenständen des täglichen Gebrauchs ihrer Art nach nicht außergewöhnlich seien. Das gelte selbst dann, wenn sie einem außerordentlichen, der gewöhnlichen Nutzungsdauer nicht entsprechendem Verschleiß unterlegen hätten. Das Risiko frühzeitiger Verschleißerscheinungen sei regelmäßig der Privatsphäre zuzuordnen, denn dieses Risiko treffe jeden Autobesitzer.
Der schwerbehinderte Kläger (Grad der Behinderung von 80 und die Merkzeichen „G“ und „aG“) vertritt die Auffassung, dass aufgrund der Schwerbehinderung die außergewöhnlichen Kfz-Kosten steuermindernd zu berü...