Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis
Ein erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellter Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen im Wege des Realsplittings ist nach dem kein rückwirkendes Ereignis, wenn die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers dem Geber bereits vor Eintritt der Bestandskraft vorlag (Abgrenzung vom , BStBl 1989 II S. 957).
Mit diesem Urteil hat der BFH die bisher in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage verneint, ob ein rückwirkendes Ereignis auch dann anzunehmen ist, wenn der Antrag des Gebers auf Sonderausgabenabzug nachträglich gestellt wird, die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers aber im Zeitpunkt der Erstveranlagung, mithin vor Eintritt der Bestandskraft, bereits vorlag. D...BStBl 1989 II S. 957