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Auswirkungen der Insolvenz auf den Fortbestand umsatzsteuerlicher Organschaftsverhältnisse
BFH ändert seine Rechtsprechung
Das Institut der umsatzsteuerlichen Organschaft stellt insbesondere im Hinblick auf ihren Fortbestand im Insolvenzfall eine besondere Herausforderung für Gerichte und die Finanzverwaltung dar. So kommt die Verwaltung – entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung – je nach Sachverhalt regelmäßig zu unterschiedlichen Ergebnissen (vgl. Abschn. 2.8. Abs. 12 UStAE; im Einzelnen ). Nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH deutet sich jedoch eine Änderung der Rechtslage an.
A. Hintergrund
Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person (Organgesellschaft) nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Abschn. 2.8. UStAE). Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Organträgers, der Organgesellschaft oder des gesamten Organkreises, aber auch bereits bei der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist zu prüfen, ob dadurch die umsatzsteuerliche Organschaft beendet wird.
B. Insolvenz des Organträgers
I. Eröffnetes Insolvenzverfahren
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens – led...BStBl 2004 II S. 905