Steuerentlastung bei der Verwendung von Erdgas, wenn die energetische Verwendung gegenüber der nichtenergetischen Verwendung
nicht in den Hintergrund tritt
Leitsatz
Wird Erdgas bei der Herstellung von Percarbonats nicht nur zu energetischen Zwecken (zu Heizzwecken) verwendet, sondern auch
zu dem Zweck eingesetzt, Kohlendioxid zu erzeugen und diese chemische Verbindung für den weiteren Produktionsprozess und die
Produktqualität nutzbar zu machen, ist die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 d) EnergieStG gegeben, ohne dass erforderlich
ist, dass der energetische Verwendungszweck gegenüber dem nichtenergetischen Verwendungszweck in den Hintergrund tritt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAE-80435
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.07.2014 - 11 K 1674/11
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