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Dauer der Genehmigung zur Istversteuerung nach § 20 UStG
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Genehmigung der Istversteuerung
[i]Arbeitshilfe, Antrag auf Wechsel zur Istversteuerung NWB AAAAD-26933Möchte der Unternehmer die Istversteuerung anwenden, muss er einen Antrag bei der Finanzbehörde stellen. Die Finanzbehörde prüft, ob die Voraussetzungen nach § 20 Satz 1 UStG vorliegen und erteilt in einem schriftlichen Bescheid die Genehmigung oder lehnt den Antrag mangels Vorliegens der Voraussetzungen ab. Das Genehmigungsschreiben ist standardisiert und weist im Regelfall auf Folgendes hin: „Die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erlischt automatisch ab Beginn eines Jahres, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres den Betrag von 500.000 € überstiegen hat“.
In derartigen Fällen ist der Unternehmer gehalten, zum Ende eines jeden Jahres zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG noch vorliegen.
[i]Zugmaier/Haunstein, Das Ende der Ist-Besteuerung – Pflicht zum automatischen Wechsel?, USt direkt digital 13/2014 S. 10 NWB CAAAE-68699Der Zwangswechsel zur Sollbesteuerung soll nach einer Verlautbarung der OFD Niedersachsen auch dann gelten, wenn das Genehmigungsschreiben keinen entsprechenden Wegfallhinweis enthält. Dies ist m. E. zweifelhaft, denn § 20 UStG enthält keine Rechtsgrundlage für einen automatischen Wegfall der erteilten Erlaubnis. Auch die Finanzverwal...