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Erbschaftsteuer – BVerfG bestimmt Termin zur Urteilsverkündung
Der Erste Senat des BVerG wird sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer am Mittwoch, den , verkünden. Darauf weist das Gericht aktuell im Rahmen einer Pressemitteilung hin.
Hintergrund: Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG verstößt. Streitpunkt sind die sogenannten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte die Verschonungsregeln eingeführt, weil damit der Erhalt von Arbeitsplätzen und sonstige Gemeinwohlgründe gefördert werden sollten. Der BFH hält die Verschonung hingegen für verfassungswidrig (s.