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Auskunftsansprüche in Zusammenhang mit einer Erbschaft
Anspruchsinhalte und ihre Durchsetzung
Mit dem Tod eines Menschen können bei verschiedenen Personen Ansprüche entstehen, die diese nur dann durchsetzen können, wenn sie über die erforderlichen Informationen verfügen. Das Erbrecht hält eine Reihe von Auskunftsansprüchen bereit, die je nachdem, welche Position eine Person nach dem Todesfall einer anderen Person hat, variieren können. In der Regel unterliegen diese Ansprüche einer relativ kurzen Verjährungsfrist (drei Jahre seit Kenntnis vom Todesfall), so dass potentiell berechtigte Personen möglichst zeitnah mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beginnen sollten. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der in Betracht kommenden Ansprüche und der damit einhergehenden Besonderheiten.
I. Ansprüche des Erben
1. Anspruch gegen den Erbschaftsbesitzer
a) Anspruchsinhalt
Mit dem Erbfall wird der Erbe zwar Eigentümer sämtlicher Gegenstände, die sich im Vermögen des Verstorbenen befunden haben, dies bedeutet aber nicht, dass er auch tatsächlich auf diese Gegenstände zugreifen kann.
Haben andere Personen die Erbschaft im Besitz, weil sie sich auf ein vermeintliches Erbrecht berufen (Erbschaftsbesitzer), kann der Erbe zwar dahingehen...