Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des Steueranspruchs
Leitsatz
1) Die steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter Angehörigen setzt voraus, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam vereinbart
worden ist und seine Gestaltung und tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. Die
Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt
werden.
2) Die (Über-)Länge eines Verwaltungsverfahrens führt weder zu der Verwirkung eines Steueranspruchs noch werden die Vorschriften
über die Ablaufhemmung von Verjährungsfristen außer Kraft gesetzt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 2031 Nr. 23 UAAAE-79829
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