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NWB BB 12/2014 S. 358
Rente mit 63: Altersteilzeit zählt mit
Die abschlagsfreie Rente mit 63 gilt auch für Mitarbeiter in Altersteilzeit, wenn sie auf 45 Versicherungsjahre kommen. Denn auch die passive Phase der Altersteilzeit wird mitgerechnet.
Download-Tipp
Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ unter http://go.nwb.de/ywkkq.