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Heizen: Alte Holzheizungen bekommen neue Werte
Im Januar treten neue Emissionsgrenzwerte für alte Holzöfen und -heizkessel in Kraft. Kessel, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, müssen modernisiert oder nachgerüstet werden. Die Schornsteinfeger überprüfen die Werte. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://go.nwb.de/bx0zr.