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Beginn und Ende eines Gewerbebetriebs bei Gewinnermittlung nach § 5a EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-79702In seinem Urteil vom - IV R 12/10 NWB YAAAE-71929 führt der BFH Gedanken aus seiner bisherigen Rechtsprechung, insbesondere zum sog. Schiffshandel fort. Es werden zudem weitere Aspekte erörtert, die für alle Steuerpflichtigen von Interesse sind.
Ausführlicher Beitrag s..
Sachverhalt des und Verfahrensablauf
Klägerin des Verfahrens war die Rechtsvorgängerin einer sog. Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die ein Containerschiff zu einem Kaufpreis von 54,5 Mio. USD bestellte. Mit Vertrag vom April 2001 verkaufte sie das bestellte Schiff zu einem Preis von 61,3 Mio. USD vor Übernahme an eine andere Gesellschaft. Das Schiff wurde dann am an die Klägerin übergeben, die es ihrerseits nach 2,41 Betriebstagen an den Erwerber übergab. Das Finanzamt und das FG Hamburg lehnten die beantragte Gewinnermittlung nach § 5a EStG ab, da kein Betrieb eines Handelsschiffs beabsichtigt gewesen sei. Der BFH hat diese Auffassung im Wesentlichen bestätigt.
Schiffshandel und Betrieb eines Handelsschiffs
[i]Rechtsfigur des sog. SchiffshandelsDer BFH ist zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die Veräußerung des Schiffs schon allein deswegen als laufender Gewinn zu versteu...BStBl 2014 II S. 243