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BGH 24.9.2014 VIII ZR 394/12, NWB 48/2014 S. 3606

Kaufvertragsrecht | Rückabwicklung eines Kaufvertrags nur in Extremfällen

Das UN-Kaufrecht (UNK, engl. CISG) ist auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anzuwenden, die ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten des CISG haben. Seine praktische Bedeutung hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es regelt in Art. 49 Abs. 1, dass der Käufer die Aufhebung des Vertrags erklären kann, wenn die Nichterfüllung einer dem Verkäufer obliegenden Pflicht eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt. Eine solche liegt vor, wenn sie für die andere Partei einen solchen [i]Zu Gewährleistungsrechten im Kaufrecht Viefhues/Seier, NWB 25/2007 S. 2139Nachteil zur Folge hat, dass ihr im Wesentlichen entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen (Art. 25 CISG). Der BGH hat nun entschieden, dass bei Mangelhaftigkeit einer Sache im Rahmen eines Kaufs nach CISG eine wesentliche Vertragsverletzung nicht a...

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