Nachträgliche Änderung des Schenkungsteuerbescheides wegen erhöhter Ausgleichungspflicht des Beschenkten bei Tod des Schenkers
Leitsatz
Ein Schenkungsteuerbescheid ist nachträglich gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn bei der Übertragung eines
Grundstücks eine Ausgleichspflicht nach §§ 2050 ff. BGB angeordnet ist, die entgegen § 2056 Satz 1 BGB ausdrücklich nicht
auf den Anteil am Nachlass beschränkt ist und es aus diesem Grund im Fall des Todes des Übertragenden zu einer tatsächlichen
Nachschusspflicht des Zuwendungsempfängers kommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 58 Nr. 1 ErbBstg 2015 S. 2 Nr. 1 ErbStB 2015 S. 4 Nr. 1 KÖSDI 2015 S. 19199 Nr. 2 UVR 2015 S. 201 Nr. 7 AAAAE-79143
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