Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG – Interpolierende Betrachtungsweise – Grundstücksübertragung von Geschwistern
auf nachgeborenen Sohn des Schenkers
Leitsatz
Wird ein Grundstück in Erfüllung einer entsprechenden Auflage des Schenkers von dessen beiden Kindern anteilig auf einen nach
der Schenkung geborenen Sohn des Schenkers übertragen, so stellt sich der Erwerb als abgekürzter Weg der ansonsten erforderlichen
Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie dar (Rückübertragung auf den Vater und erneute Übertragung auf
alle drei Kinder), der auf Grund einer sogen. interpolierenden Betrachtungsweise der Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG
von der Grunderwerbsteuer zu befreien ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2775 Nr. 46 DStRE 2015 S. 1135 Nr. 18 EFG 2014 S. 2075 Nr. 23 NWB-EV 2015 S. 27 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 49/2014 S. 3676 Ubg 2015 S. 620 Nr. 10 QAAAE-79142
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.07.2014 - 7 K 1201/14 GE
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