Ermessen der Familienkasse hinsichtlich der Abzweigung des Kindergeldes
Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten
keine Abzweigung bei Aufnahme des Kindes in den Haushalt des Berechtigten
Leitsatz
1. Trägt der Kindergeldberechtigte überhaupt keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes, ist allein die Auszahlung des
Kindergeldes an das Kind ermessensgerecht.
2. Eine Abzweigung kommt nicht in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig Unterhaltsleistungen erbringt, die den
Betrag des anteiligen Kindergeldes übersteigen. Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn das Kind in den Haushalt des Berechtigten
aufgenommen worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 2151 Nr. 24 IAAAE-79123
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.09.2014 - 9 K 9353/13
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