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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 2144/09 EFG 2014 S. 2015 Nr. 23

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Nr. 2AO § 179AO 180

Einheitliche und gesonderte Feststellung bei einer verwaltenden Personengesellschaft.

Erweiterung des Antrags auf schlichte Änderung nach Ablauf der Einspruchsfrist

Leitsatz

  1. Die Veräußerung von Anteilen an einer GbR durch die einzelnen Gesellschafter ist nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der GbR zu erfassen.

  2. Der Antrag auf schlichte Änderung, der innerhalb der Einspruchsfrist gestellt sein muss, kann nach deren Ablauf nicht mehr erweitert werden.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 2015 Nr. 23
FAAAE-79111

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 24.07.2014 - 1 K 2144/09

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