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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 1735/13 EFG 2014 S. 2059 Nr. 23

Gesetze: ErbStG § 6 Abs. 1, ErbStG § 20 Abs. 4, BGB § 1922, BGB § 2124, BGB § 2126

Entstehen der Steuerschuld gegenüber dem Rechtsnachfolger des Vorerben, wenn die Vorerbschaft dem zwischenzeitlich verstorbenen Vorerben wirtschaftlich nicht zugeflossen ist

Leitsatz

  1. Für die Bestimmung des Steuerschuldners ist nicht von Bedeutung, dass der Erlass des Bescheides über die durch die Vorerbschaft ausgelöste Steuerschuld erst nach Eintritt des Nacherbteils erfolgte und die Steuerschuldnerin selbst daher die Steuer entgegen § 20 Abs. 4 ErbStG nicht aus Mitteln der Vorerbschaft entrichten konnte.

  2. Der Umstand, dass ein Ersatzanspruch durch den Vorerben gegen den Nacherben auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden muss oder gegebenenfalls aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Nacherben nicht mehr werthaltig ist, kann den Übergang der Steuerschuld nicht begründen.

  3. Der Ausschluss der wirtschaftlichen Verfügungsbefugnis des Vorerben ändert nichts an seiner (zeitlich begrenzten) Stellung als rechtlicher Inhaber des Nachlasses.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 39
DStRE 2015 S. 1376 Nr. 22
EFG 2014 S. 2059 Nr. 23
ErbBstg 2016 S. 6 Nr. 1
ErbStB 2015 S. 3 Nr. 1
Ubg 2015 S. 737 Nr. 12
VAAAE-79110

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 24.07.2014 - 1 K 1735/13

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