Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung
Leitsatz
1) Die Erledigungsgebühr ist keine reine Erfolgsgebühr für eine allgemein auf Verfahrensförderung gerichtete Tätigkeit, sondern
eine besondere Tätigkeitsgebühr, die anlässlich einer nichtstreitigen Erledigung im Rahmen des Klageverfahrens verdient werden
kann.
2) Das erforderliche Mitwirken kann darin bestehen, dass der Bevollmächtigte in der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit
des Klägers einem Einigungsvorschlag des Gerichts zustimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 12 Nr. 35 DStRE 2015 S. 1272 Nr. 20 EFG 2014 S. 2170 Nr. 24 Ubg 2015 S. 674 Nr. 11 WAAAE-79101
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.