Im Auftrag des EMIR
Am hat sich der BGH (AK 27/14) mit der Zulässigkeit einer Untersuchungshaft bei Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland befasst. Laut dem Haftbefehl wurde der Angeschuldigte im Oktober 2013 in Deutschland festgenommen, als er im Auftrag seines „Emirs“ für die terroristische Vereinigung Geld und Ausrüstungsgegenstände (Nachtsichtgeräte und Tarnkleidung) beschaffen wollte. Auch Wirtschaftsprüfer können künftig mit EMIR-Auträgen befasst sein, zum Glück droht dabei aber regelmäßig weder Untersuchungshaft, noch sind dazu Nachtsichtgeräte und Tarnanzüge erforderlich. EMIR ist eine europäische Verordnung, die bereits im August 2012 als Reaktion auf die Finanzkrise in Kraft getreten ist und Finanzinstrumente bzw. Derivate betrifft. Betroffen sind nicht nur Kreditinstitute und Versicherungen, sondern grundsätzlich alle Unternehmen, die mit Derivaten handeln. Diese Unternehmen müssen dann Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, sowie Nachweis-, Melde- und Prüfungspflichten beachten. Das IDW hat hierzu bereits ein Positionspapier mit Prüfungsvorgaben für EMIR veröffentlicht. Der Beitrag von Funke stellt die Verordnung und die Prüfung nach § 20 WpHG dar.
Prüfung des Abhängigkeitsberichts
Bei Abhängigkeitsverhältnissen nach § 312 AktG, die bei sog. faktischen Konzernen auftreten, muss ein Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat geprüft werden. Der Beitrag von Hundt widmet sich dem sog. Abhängigkeitsbericht und erläutert, wann ein Abhängigkeitsbericht aufzustellen ist, welche Inhalte er haben muss und wie seine Prüfung zu erfolgen hat.
Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen
Das IDW hat mit IDW RS HFA 3 die handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen dargestellt. Die Stellungnahme wurde im Jahre 2013 umfassend überarbeitet, nachdem sich seit der ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1998 die rechtlichen Rahmenbedingungen und auch der wirtschaftliche Charakter von Altersteilzeitvereinbarungen verändert haben. Der Beitrag von Reitmeier/Henckel stellt die wesentlichen Inhalte des IDW RS HFA 3 vor und verdeutlicht besonders praxisrelevante Aspekte durch Beispiele und Abbildungen.
Unternehmensbewertung bei „negativer Verschuldung“
Der Beitrag von Junker befasst sich mit einem Spezialproblem im Rahmen der Unternehmensbewertung nach IDW S 1: Der sachgerechten Berücksichtigung hoher Bestände an liquiden Mitteln. Insbesondere wenn ein Modell verwendet wird, bei dem der Kassenbestand mit verzinslichen Verbindlichkeiten saldiert wird, sei höchste Vorsicht geboten. Rechnerisch kann sich dabei eine „negative Verschuldung“ ergeben. Der Beitrag stellt dieses Problem anhand von konkreten Zahlenbeispielen dar und liefert Vorschläge für sachgerechte Lösungsansätze.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
WP Praxis 12/2014 Seite 1
NWB PAAAE-79070