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Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1809) hat der Gesetzgeber in § 42g EStG eine Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt. Diese gestattet es den Finanzbehörden, ohne vorherige Ankündigung, lohnsteuerrelevante Sachverhalte vor Ort aufzuklären, und ergänzt damit die Regelung des § 42f EStG, der zufolge die zutreffende Umsetzung der Arbeitgeberpflichten und der korrekte Lohnsteuereinbehalt durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung überprüft werden können. Die gesetzliche Neuregelung wirft in der praktischen Anwendung allerdings zahlreiche Auslegungsfragen auf, was den rechtssicheren Umgang mit der Vorschrift erschwert. Mit Schreiben vom hat das BMF nunmehr ausführlich zur Anwendung des § 42g EStG Stellung genommen. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick über den Inhalt des BMF-Schreibens zur Lohnsteuer-Nachschau unter Einbeziehung der bestehenden Rechtsanwendungsprobleme.
I. Sinn und Zweck sowie gesetzliche Grundlage
Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein besonderes Ermittlungsverfahren der Finanzbehörden zur unangekündigten und zeitnahen Aufklärung lohnsteuererheblicher Sachverhalte. Sie dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehalt...